Nr. 20 vom 10.5.2019

Nr. 20 vom 10.5.2019

Standpunkt

Grundgesetztag 23. Mai,
Europawahltag 26. Mai

Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz verkündet. Nun entscheiden die Wahlen zum Europäischen Parlament mit darüber, ob der deutsche Nationalstaat, den der Parlamentarische Rat 1949 neu organisierte, einem EU-Bundesstaat geopfert wird oder weiter die Heimstätte unserer Demokratie und Selbstbestimmung bleibt.

Selbstbestimmung, Einheit, Freiheit

Als der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 – nicht zufällig auf den Tag genau vier Jahre nach dem Zusammenbruch – nach teilweise harten Verhandlungen mit den alliierten Militärgouverneuren mit 53 gegen 12 Stimmen den Entwurf des Grundgesetzes annahm, war das Ziel aus dem letzten Satz der Präambel ersichtlich: „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Dieses Ziel wurde im Laufe der folgenden Jahrzehnte auch dank des Grundgesetzes in einem Maße erreicht, das viele Politiker nicht für möglich hielten – und andere nicht einmal anstrebten. Am 1. Januar 1957 wurde der Beitritt des Saarlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes wirksam, nachdem der Plan einer „Europäisierung“ in der Volksabstimmung 1955 verworfen worden war. Am 3. Oktober 1990 wurde der Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen.

Für unsere Demokratie gibt es keinen Ersatz

Die Bundesrepublik Deutschland ist für uns der Rahmen, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, wie es das Demokratieprinzip in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes vorschreibt. In seinem Maastricht-Urteil von 1993 hat das Bundesverfassungsgericht festgehalten: „Die Staaten bedürfen hinreichend bedeutsamer eigener Aufgabenfelder, auf denen sich das jeweilige Staatsvolk in einem von ihm legitimierten und gesteuerten Prozess politischer Willensbildung entfalten und artikulieren kann, um so dem, was es – relativ homogen – geistig, sozial und politisch verbindet, rechtlichen Ausdruck zu geben.“

Eine funktionierende Demokratie auf EU-Ebene, die die demokratische Legitimation in den Nationalstaaten ersetzen könnte, ist nicht in Sicht und aufgrund der nicht zuletzt sprachlich bedingten Unmöglichkeit der Herausbildung einer gemeinsamen öffentlichen Meinung auch nicht vorstellbar. Zudem mangelt es der Bevölkerung der (noch) 28 Mitgliedstaaten der EU an dem Maß an relativer Homogenität, das eine gesellschaftliche Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie ist. Das lässt sich nachvollziehen anhand der Studie „Demokratie als Verfassungsprinzip“ des jüngst verstorbenen sozialdemokratischen Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde (erschienen im „Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland“, Band 1, und in dem Suhrkamp-Taschenbuch „Staat, Verfassung, Demokratie“).

Der Wahl-O-Mat zur Europawahl

Wer die Fragen des seit dem 3. Mai im Netz verfügbaren Wahl-O-Mat zur Europawahl am 26. Mai und die Antworten der Parteien durchgeht, merkt sehr bald, was sich über dem deutschen Gemeinwesen zusammenbraut. Sollen EU-weite verbindliche Bürgerentscheide eingeführt werden? SPD und „Grüne“ sind dafür. Sollen die EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Armee aufbauen? C-Parteien, SPD und FDP wollen das. Sollen EU-Bürgerinnen und -Bürger bei der Europawahl ihre Stimme auch für Parteien aus anderen Mitgliedstaaten abgeben dürfen? SPD, „Grüne“ und FDP dafür. Soll die Europäische Union „Zuwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern“ fördern? C-Parteien, SPD, „Grüne“ und FDP sind sich darin einig.

Merkel, Schäuble und die „Geheimaktion Grundgesetz“

Und wenn sich bei der Frage, ob sich die EU „langfristig zu einem europäischen Bundesstaat entwickeln“ soll, bei dieser Europawahl zwar SPD, „Grüne“ und FDP zu einem Ja bekennen, nicht aber die Union, so sollte man nicht vergessen, dass die CDU schon im Jahr 2011 Pläne hatte, die in „Der Spiegel“ Nr. 46/2011, Seite 40 f., unter der Überschrift „Geheimaktion Grundgesetz“ beschrieben wurden. Da hieß es: „Schon jetzt hat sich die Operation Grundgesetz zu einem der heikelsten Vorhaben der Regierung entwickelt.“ Merkel fürchte zwar das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe; „der Zweite Senat hatte in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon klargemacht, dass das Grundgesetz weitere Machtübertragung nach Brüssel kaum noch zulässt“. Trotzdem wollten „Merkel und Schäuble die EU zu einer politischen Union weiterentwickeln. Politische Union – das heißt: weitere Abgabe von Souveränitätsrechten an die EU, und das heißt: Grundgesetzänderung. Entweder über den Artikel 23, also eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Oder in verschärfterer Form: über Artikel 146 Grundgesetz, also durch eine direkte Beteiligung des Volkes. Die Deutschen würden dann das Grundgesetz aufgeben und sich eine völlig neue Verfassung geben.“

Plötzlich geht es dann ganz schnell

In einem Interview legte der damalige Bundesfinanzminister und jetzige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) 2012 nach. Der „Spiegel“ fasste die Essenz einleitend so zusammen: „Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, 69, fordert als Antwort auf die Euro-Krise mehr Europa und glaubt, dass es in Deutschland schon bald zu einer Volksabstimmung über eine neue Verfassung kommen wird.“ Auf die Frage, wann die Deutschen über eine neue Verfassung abstimmen sollen, sagte Schäuble damals: „Wann es so weit sein wird, weiß ich nicht, weiß wohl keiner. Aber ich gehe davon aus, dass es schneller kommen könnte, als ich es noch vor wenigen Monaten gedacht hätte.“ Die EU-Kommission, meinte er, müsse sich „zu einer echten Regierung entwickeln“. Und auf die Frage: „Wo bleiben die Mitgliedstaaten, die bisher den Ministerrat und den Europäischen Rat bilden?“, antwortete Schäuble: „Am besten wäre es, wenn es eine Vertretung der Länder nach dem Vorbild des Bundesrats oder des US-Senats geben und jeder Staat eine bestimmte Anzahl von Vertretern in eine solche zweite Kammer entsenden würde. Alle Gesetze müssten dort natürlich genauso eine Mehrheit finden wie im Parlament.“

Wer Leuten, die solche Pläne zur Ablösung des Grundgesetzes ausheckten, bei der offenbar die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung (obwohl von der „Ewigkeitsgarantie“ in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz geschützt) durch entsprechende Regelungen im Verhältnis EU – Mitgliedstaaten ersetzt werden würden, nicht traut, wer überhaupt unsere freiheitliche Ordnung nicht aufs Spiel gesetzt sehen will, der muss sich bei der Europawahl nach einer Alternative umsehen. Der Wahl-O-Mat kann dabei durchaus eine Hilfestellung geben.

Ulrich Wenck

Einige der aktuellen Themen in der Ausgabe vom 10. Mai 2019

MEINUNGSFREIHEIT FÖRDERT
ZUFRIEDENHEIT

Die Menschen in Europa sind mit den Idealen der liberalen Demokratie nach wie vor einverstanden. Politische Unzufriedenheit wächst dementsprechend, wo der Eindruck entsteht, dass Meinungsfreiheit nicht voll gewährleistet ist oder der Wille der Bürger zu wenig beachtet wird. Schlussfolgerungen aus der jüngst veröffentlichen Erhebung des Washingtoner Pew Research Center.

ALARMISMUS ALS GESCHÄFTSMODELL

Die Autoren der Studie „Verlorene Mitte“ glänzen nicht gerade durch eine differenzierte Sichtweise. Wer etwa für die Durchsetzung geltenden Rechts in der Asylpolitik eintritt, gilt ihnen schnell als Rechtspopulist. Kritik an der „Mitte“-Studie blieb daher nicht aus.

IM ZEICHEN DES BREXIT

Für die in Großbritannien regierenden Tories gerieten die jüngsten Kommunalwahlen im Zeichen des Gerangels um den Brexit zu einem Debakel. Die Konservativen verloren 1.335 Ratssitze, das entspricht einem Minus von 38 Prozent. Labour konnte davon aber nicht profitieren. Inwieweit sind die „Local Elections“ ein Stimmungstest für die Europawahlen, an denen die Briten teilnehmen?

ALLE AUF EINEN

Vor der Europawahl und mehreren Landtagswahlen treten hierzulande verschiedene Sichtweisen und Meinungen in einen spannenden und – so sollte man annehmen – fairen Wettkampf um die Gunst der Wähler. Tatsächlich läuft es oft anders.

VOM TV IN DIE REALITÄT

Wolodymyr Selenskyj: Der vormalige Fernsehkomiker, der sich bei der Stichwahl um das ukrainische Präsidentenamt mit 73 Prozent gegen Amtsinhaber Petro Poroschenko durchsetzte, steht vor ersten Bewährungsproben.

DILETTANTISCH UND GEFÄHRLICH

In Venezuela hat der selbsternannte Interimspräsident Juan Guaidó den nächsten Machtübernahmeversuch in den Sand gesetzt. Als nächstes will er den amtierenden Staatspräsidenten Maduro mit einem Generalstreik in die Knie zwingen. Niemand glaubt daran. Warum die Lage explosiv bleibt.

FRITZLAR, 12. MAI 919

Als vor 1.100 Jahren der Sachsenherzog Heinrich zum Nachfolger des ostfränkischen Königs Konrad I. erhoben wurde, bedeutete dies eine Zäsur. Mit seinem neuen Politikstil ermöglichte Heinrich I. den Aufstieg des Deutschen Reiches. Schon sein Sohn Otto konnte die Kaiserkrone erwerben.

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