Nr. 11 vom 8.3.2019

Nr. 11 vom 8.3.2019

Standpunkt

Ernst-Wolfgang Böckenförde:
Ein Richter und Historiker, den
es auch künftig zu lesen lohnt

„Demokratie versteht sich nicht von selbst“ – dieser Aussage im Titel eines aktuellen Buches „fünf renommierter Journalistinnen“ hätte der am 24. Februar 2019 im Alter von 88 Jahren verstorbene ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. jur. Dr. phil. Ernst-Wolfgang Böckenförde sofort zugestimmt. Denn er selbst hat wie kein Zweiter erforscht, dass es „Voraussetzungen der Demokratie als Staats- und Regierungsform“ gibt, „von deren Vorhandensein ihre Lebens- und Funktionsfähigkeit als Organisationsprinzip der Herrschaftsausübung abhängt“. So liest man es im „Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland“ (Band 1, 1987) und in dem Suhrkamp-Taschenbuch „Staat, Verfassung, Demokratie“, in dem 1991 sein Text „Demokratie als Verfassungsprinzip“ aus dem Handbuch des Staatsrechts nochmals in durchgesehener und ergänzter Fassung erschienen ist.

Hier aber enden die Parallelen schon, denn während besagte Journalistinnen in je zwei Beiträgen von durchschnittlich zehn Seiten Länge sich mit allerlei Schlagworten („Populismus“, „Fake News“) behelfen, hat der Jurist und Historiker, Sozialdemokrat und Katholik Böckenförde auch in diesem Punkt – wie zeitlebens – dicke Bretter gebohrt.

Demokratie als Verfassungsprinzip

In seiner schon klassischen staatsrechtlichen Studie „Demokratie als Verfassungsprinzip“ führte er aus: „Wesentliche gesellschaftliche Voraussetzungen der Demokratie sind das Vorhandensein einer gewissen Emanzipationsstruktur der Gesellschaft, die Abwesenheit theokratischer Religionsformen mit universalem Lenkungsanspruch sowie das Bestehen einer relativen Homogenität innerhalb der Gesellschaft.“

Die drittgenannte Voraussetzung verdient in der Einwanderungsgesellschaft à la Merkel die größte Aufmerksamkeit. Demokratische Formen der Willensbildung vermögen laut Böckenförde nur dann „die erforderliche Integration und den Friedenszustand des politischen Gemeinwesens zu bewirken und zu erhalten, wenn ihnen eine zwar nicht absolute – sie würde die Freiheit aufheben –, aber doch relative Homogenität zugrunde liegt“. Böckenförde stellte dar, dass schon das Bestehen eines Staates als politische Einheit und Friedenseinheit eine gewisse relative Homogenität voraussetzt. Die staatliche politische Einheit könne „nicht aus und mit einem Übermaß von Dissoziationen und Antagonismen leben“. Das Maß an relativer Homogenität, das die Demokratie erfordere, gehe darüber jedoch noch hinaus.

Was aber ist die Grundlage der relativen Homogenität in diesem Sinne? Böckenförde schrieb: „Sie kann in ethnisch-kultureller Eigenart und Tradition, in gemeinsam durchlebter politischer Geschichte, in gemeinsamer Religion, gemeinsamem nationalen Bekenntnis u. ä. ihren Grund haben.“ Vor diesem Hintergrund sollte klar sein, welche Parforce-Entwicklung die Demokratie in Deutschland seit 2015 vor allem in Gefahr bringt.

Biografische Prägungen eines Intellektuellen

In dem ebenso langen wie fesselnden Interview, das in dem letzten bei Suhrkamp erschienenen Böckenförde-Band („Wissenschaft, Politik, Verfassungsgericht“, 2011) enthalten ist, erfährt man Näheres über den intellektuellen und wissenschaftlichen Werdegang des nun Verstorbenen, der 1930 in Kassel geboren wurde und dort aufwuchs, 1967 der SPD beitrat und von 1983 bis 1996 dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts angehörte.

Über seine Kindheit: „Herausgehen und Umherstreunen war für mich auch sehr eingeschränkt nach einem Unfall 1943, durch den ich ein Bein verlor. Danach waren größere Unternehmungen wie z. B. Wandern oder ähnliches nicht mehr möglich. Das hat andererseits vielleicht auch die Konzentration auf geistige Dinge befördert.“ Bewundernswerte Lakonie!

Ob Musik eine Rolle spielte? „Ich hatte mal, als ich ein halbes Jahr – nach dem Terrorangriff auf Kassel – auf dem Stammgut der väterlichen Familie in Oelde/Westfalen zur Schule ging, angefangen, Klavier zu spielen, aber da wir bei uns in Kassel keines hatten, wurde das nicht fortgeführt.“

Nach seinen Geschwistern befragt, teilte Böckenförde mit: „Wir waren insgesamt acht, und der Älteste ist im Krieg geblieben.“

In dem Interview äußerte sich Böckenförde kritisch über „die heutige pauschale Rehabilitierung der Deserteure“: „Da gab es auch solche und solche. Manche ließen auch einfach ihre Kameraden im Stich.“

Der Vielleser Böckenförde bezog als Jüngling Anregungen aus dem Staatslexikon der Görres-Gesellschaft, das sein Großvater, ein Landgerichtsrat, hinterlassen hatte. Was beeindruckte ihn noch? „Da war der Band Recht, Staat und Gesellschaft von Georg Freiherr von Hertling, dem ehemals bayerischen Ministerpräsidenten und dann Reichskanzler. Weiter der erste Band von Schnabels Deutscher Geschichte, der nach dem Krieg wiederaufgelegt wurde, das war, glaube ich, 1947. Der war mein Weihnachtsgeschenk in dem Jahr.“ Franz Schnabel (1887 – 1966), der seinerzeit größte Fachmann für das neunzehnte Jahrhundert, wurde dann auch Böckenfördes Lehrer als Historiker. Bei Schnabel wurde er 1960 zum zweiten Mal promoviert, ehe er 1964 mit einer staatsrechtlichen Untersuchung die Lehrbefugnis erlangte, um dann als Professor für öffentliches Recht, Verfassungs- und Rechtsgeschichte sowie Rechtsphilosophie in Heidelberg, Bielefeld und Freiburg zu wirken.

„Als Christ im Amt eines Verfassungsrichters“

Unter dem vielen Bemerkenswerten aus seiner Feder herausgreifen kann man nicht zuletzt Böckenfördes retrospektiven Beitrag „Als Christ im Amt eines Verfassungsrichters“, erschienen 1999 in dem Buch „Salz der Erde – Christliche Spiritualität in der Welt von heute“. Darin liest man zu seiner Mitwirkung am zweiten, im Mai 1993 ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch, dass er „den Grundansatz der Entscheidung, dass das ungeborene menschliche Leben kraft seiner Teilhabe an der Menschenwürde von Beginn der Schwangerschaft an ein Recht auf Leben habe“, entschieden verfochten und mitgetragen habe. Trotzdem könne das Ergebnis des Urteils (in dem dem Gesetzgeber zugebilligt wurde, zu einem Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens überzugehen, das in der Frühphase der Schwangerschaft auf eine indikationsbestimmte Strafdrohung verzichtet), christlich gesehen, als höchst unbefriedigend betrachtet werden.

Dann übte Böckenförde Kritik an dem „drei Jahre nach der Gerichtsentscheidung“ verabschiedeten Gesetz: „Dieses Gesetz konnte sich nicht einmal dazu entschließen, den Schwangerschaftsabbruch, der während der ersten zwölf Wochen nach erfolgter Beratung vorgenommen wird, auch wenn er straffrei bleibt, ausdrücklich als Unrecht zu qualifizieren, wie das Gericht es vorgegeben hatte.“ Es nehmen eben nicht alle mit den mit ihrer Stellung im Institutionengefüge verbundenen Pflichten so genau, wie Ernst-Wolfgang Böckenförde dies tat.

Ulrich Wenck

Einige der aktuellen Themen in der Ausgabe vom 8. März 2019

THERESA MAY: HALTUNG

Theresa May wird von Brüssel-nahen Medien bepöbelt und von einer in entscheidender Situation gegenüber dem Land wenig loyalen Opposition bekämpft. Doch die Premierministerin verliert ihr Lachen nicht und stellt statt Schwäche Eleganz unter Beweis.

RECHT VOR MACHT

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 26. Januar 2019 dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die „Alternative für Deutschland“ (AfD) als „Prüffall“ zu bezeichnen. Die Anordnung ist nicht nur für den Schutz der Grundrechte wichtig, sondern auch für den demokratischen Willensbildungsprozess, für dessen Integrität und Ordnungsmäßigkeit, wie sich aus der Begründung der Entscheidung (Az.: 13 L 202/19) ergibt.

LINKE FÜR MEHR EU

Die Linke zielt mit ihrem am 23. Februar 2019 in Bonn beschlossenen Europawahlprogramm an der Kernwählerschaft vorbei. Hauptsache, nichts Nationales – das scheint auf dem Parteitag auch sonst der oberste Grundsatz gewesen zu sein. Fast 45 Prozent der Delegierten sprachen sich sogar für eine – mit dem Grundgesetz nicht vereinbare – EU-Republik aus.

WO DIE SPD FREUNDE HAT

Die CDU im Landtag von Rheinland-Pfalz hat mit einer Großen Anfrage zum Thema Linksextremismus für mediales Aufsehen gesorgt. Aufgegriffen werden nämlich auch die Verbindungen von SPD-Größen in Antifa-Kreise.

„OPERATION KNEIFZANGE“
OHNE ERFOLG

Der großangelegte Versuch, in Venezuela über Hilfslieferungen einen „Regime change“ herbeizuführen, ist gescheitert. Die „Koalition der Willigen“ unter Führung Washingtons, die sich einen schnellen Sturz von Staatspräsident Maduro, erhofft hatte, ist enttäuscht worden.

DER KASTILISCHE HERAUSFORDERER

Pablo Casado könnte am 28. April der große Wahlsieger in Spanien werden – weil er sich in einem entscheidenden Punkt vom Mainstream abhebt.

KEIN BIO-GÜTESIEGEL

Am 26. Februar fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, wonach Fleisch aus religiöser Schlachtung ohne Betäubung nicht mehr als Biofleisch angeboten werden darf. Der erforderliche Tierschutzstandard sei dabei nicht gegeben, so die Richter.

GNEISENAU SOLL WEG

Am 27. Februar beantragte die Fraktion der „Grünen“ in der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg, „alle nach Generälen und Schlachten benannte Straße und Plätze“ des Bezirks zu diskutieren und gegebenenfalls umzubenennen.

Nach oben