Nr. 16 vom 14.4.2017
Standpunkt
Grenzkontrollen für den Wahlkampf?
Unionspolitiker wie der baden-württembergische Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) sprechen sich nun für Kontrollen an der Grenze zur Schweiz aus – doch das ist, leider, nicht ehrlich. Denn Grenzkontrollen bringen wenig, solange die Bundesregierung daran festhält, dass an den bundesdeutschen Grenzen niemandem die Einreise verweigert wird, der „Interesse an Schutz oder Asyl“ zu erkennen gibt. Am 13. September 2015 setzte nämlich Bundesinnenminister Thomas de Maizière auf Geheiß Merkels und gegen den Willen von Bundespolizeipräsident Dieter Romann die Bestimmung des § 18 Absatz 2 Nr. 1 Asylgesetz außer Kraft, wonach über sichere Drittstaaten kommenden Asylbewerbern an den bundesdeutschen Grenzen die Einreise zu verweigern ist. Dabei ist es bis heute geblieben.
Dass die Migrationsroute nach Mitteleuropa nun zunehmend über die Schweiz verläuft, hängt nicht etwa damit zusammen, dass die Bundespolizei Asylmigranten an der Grenze zu Österreich die Einreise verweigern würde – das ist nicht der Fall –, sondern damit, dass diese in der Regel nicht mehr über die italienisch-österreichische Grenze gelangen.
Kontrollen an der bundesdeutschen Grenze zur Schweiz würden – bei der gegenwärtigen Weisungslage – vor allem bewirken, dass Migranten „Interesse an Schutz oder Asyl“ zu erkennen geben müssten, um nicht abgewiesen zu werden. Keine schwere Übung also.
Vorgeschichten sind eine „Black Box“
Trotzdem sind Grenzkontrollen natürlich an der gesamten Bundesgrenze nötig – allein schon um Straftäter und Gefährder auszumachen. Dem sind allerdings engste Grenzen gezogen, weil deutsche Behörden in aller Regel nichts über mögliche Vorgeschichten der Migranten in ihren Heimatländern wissen.
Bei der bundesweit Entsetzen hervorrufenden Vergewaltigung einer 23-jährigen Camperin in der Nähe von Bonn etwa hatte die Polizei aus der brutalen und routinierten Vorgehensweise darauf geschlossen, dass es sich um einen Wiederholungstäter handele. Deutsche Medien hingegen meinten: „Dies kann nun aber ausgeschlossen werden. Die bereits am Tatort gefundene DNA stimmt mit keiner polizeiinternen Datenbank überein.“ Was aber besagen deutsche Datenbanken über das Vorleben des inzwischen als Tatverdächtiger festgenommenen, erst im Februar in die Bundesrepublik eingereisten 31-jährigen Asylbewerbers aus Ghana? Aus einem Land also, wo Vergewaltigung und Gruppenvergewaltigung – schon von Kindern und auch als „Strafe“ – sehr weit verbreitet sind, wie etwa in dem 2016 erschienenen Buch „Macht, Kindheiten und sexueller Missbrauch in Ghana“ von Bettina Böhm nachzulesen ist.
Zurück zum Gesetz!
Es ist nicht zu viel verlangt, dass nur solche Bürger von Nicht-EU-Staaten ins Bundesgebiet einreisen dürfen, die einen beachtlichen Reisegrund haben und nachweislich strafrechtlich unbescholten sind – was sich nicht an der Grenze klären lässst. Das einzige Mittel, die deutsche Bevölkerung effektiv zu schützen, liegt daher in der Rückkehr zu der gesetzlichen Regelung: Personen, die ohne die erforderlichen Grenzübertrittspapiere – in der Regel Reisepass und Visum – über einen sicheren Drittstaat wie die Schweiz ins Bundesgebiet wollen, ist die Einreise zu verweigern. Grenzkontrollen, bei denen die Bundespolizei nur als Empfangskomitee dient, taugen hingegen maximal für den Wahlkampf.
B. Schreiber
Einige der aktuellen Themen in der Ausgabe vom 14. April 2017
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Jean-Luc Mélenchon tritt nach seinem ersten Versuch 2012 am 23. April wieder zur französischen Präsidentschaftswahl an. Zuletzt holte er in den Umfragen rasant auf. Schafft es der Linkskandidat in die Stichwahl? Was ein Duell Marine Le Pen gegen Mélenchon bedeuten würde.
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