Nr. 27 vom 30.6.2017

Nr. 27 vom 30.6.2017

Standpunkt

„Ehe für alle“:
Gestaltungsspielraum überschritten

Was der Bundestag am 30. Juni beschlossen hat, verträgt sich nicht mit dem Grundgesetz. Dessen Artikel 6 Absatz 1 besagt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Man kann, aber man braucht nicht zu den Protokollen des Parlamentarischen Rates aus den Jahren 1948/49 zurückzugehen, um zu erkennen, dass damit eine Form des Zusammenlebens von Mann und Frau gemeint ist. Es reicht vielmehr ein Blick in die führenden Grundgesetzkommentare um festzustellen, dass die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner Wesensmerkmal der Ehe ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat zudem in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2002, mit der die Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare gebilligt wurde, dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, was Form und Inhalt der Ehe angeht, klare Grenzen gezogen: „Allerdings muss der Gesetzgeber bei der Ausformung der Ehe die wesentlichen Strukturprinzipien beachten, die sich aus der Anknüpfung des Art. 6 Abs. 1 GG an die vorgefundene Lebensform in Verbindung mit dem Freiheitscharakter des verbürgten Grundrechts und anderen Verfassungsnormen ergeben. Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates, in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können.“

Aber rechtliche Argumente hatten kaum eine Chance – das Ergebnis wird demnächst in Form eines neuen § 1353 Absatz 1 Satz 1 des BGB vorliegen: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Bei der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf votierten von 623 anwesenden Mitgliedern des Bundestages 393 mit Ja, 226 mit Nein, 4 enthielten sich. Für eine Grundgesetzänderung, die vom Bundestag – und von Bundesjustizminister Maas – für überflüssig erachtet wurde, wären hingegen die Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages, also 420, (sowie zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates) erforderlich gewesen.

Merkels „überraschende Kehrtwende“, von der Medien landauf, landab schrieben, lag darin, auf einer Veranstaltung der Zeitschrift „Brigitte“ am Abend des 26. Juni zum Thema „Ehe für alle“ – statt auf das Grundgesetz zu verweisen! – zu erklären, sie wünsche eine Diskussion „eher in Richtung einer Gewissensentscheidung“. Damit öffnete sie der SPD den Weg zur Bundestagsabstimmung ohne Bruch des Koalitionsvertrages. Dort heißt es nämlich über die „Kooperation der Fraktionen“: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab.“ Für eine „Gewissensentscheidung“ gilt solche Koalitionsdisziplin naturgemäß nicht.

Während CDU-Politiker von „Leitkultur“ reden, wird ein Stück verfassungsrechtlicher Leitkultur in Form des Strukturprinzips, dass die Ehe eine Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist, über den Haufen geworfen. Dass Merkel (im Unterschied zu 75 anderen Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, darunter CDU-Generalsekretär Peter Tauber, Kanzleramtsminister Peter Altmaier und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen) mit Nein stimmte, lässt ihre Schlüsselrolle in der Angelegenheit noch machiavellistischer erscheinen.

Ulrich Wenck

Einige der aktuellen Themen in der Ausgabe vom 30. Juni 2017

EUROPAS ZWINGHERREN?

Merkel und Macron, von Medien „Mecron“ (oder „Macrel“?) genannt, gehen eine „Symbiose“ ein. Doch der deutsch-französischen Freundschaft und auch der europäischen Freiheit und Harmonie dient diese Partnerschaft nicht. Vielmehr riskieren „M & M“, dass sich der EU-Zerfallsprozess infolge von Überregulierung fortsetzt.

DEUTSCHE MÄRCHEN ÜBER AFGHANISTAN

Der für den 28. Juni geplante Charterflug von Leipzig nach Kabul fiel aus. Nicht einmal die von der Bundesregierung im Zuge der Aussetzung von Rückführungen nach Afghanistan am 1. Juni angekündigte Ausnahme wird also in die Realität umgesetzt. Und der Blick über den Tellerrand bleibt aus, obwohl er der Bewertung der Lage in Afghanistan eine andere Perspektive geben würde.

IN DER HAND VON DEALERN

Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg ist immer noch ein großes Thema der Berliner Stadtpolitik. Die Grünanlage sollte einst zur neuen Oase in der Hauptstadt werden. Doch mittlerweile wird sie von Rauschgifthändlern dominiert und ist zur Gefahrenzone geworden.

DÜRFTIGE ERGEBNISSE

Als Ursula von der Leyen (CDU) im Dezember 2013 ihr Amt als Verteidigungsministerin antrat, versprach sie viel. Nun steckt sie im Beschaffungssumpf, während sich innerhalb der Truppe Frust aufbaut angesichts der miserablen Ausstattung für gefährliche Auslandseinsätze.

HINTER DER STARBUCKS-FASSADE

Am Weltflüchtlingstag, dem 20. Juni, verkündete das amerikanische Kaffeeunternehmen, in den nächsten fünf Jahren 2.500 Flüchtlinge einstellen zu wollen. Was aber steckt hinter dieser so selbstlosen Geste des „Global Player“?

ANHALTENDE GEFÄHRDUNG

Noch vor wenigen Jahren musste man sich bei Großveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland keine sonderlichen Sorgen machen. Seit 2015 aber ist jedes Konzert, jedes Fußballspiel ein sicherheitsrelevanter Kraftakt. Neues Beispiel: Der Auftritt von „Depeche Mode“ in Berlin.

SPRACHPANSCHEREIEN

Der Verein Deutsche Sprache hat in der vergangenen Woche die Liste vorgeschlagener Kandidaten für den „Sprachpanscher des Jahres 2017“ vorgestellt. Die Evangelische Kirche ist dabei, CDU-Generalsekretär Tauber und auch der Landeswahlleiter von Schleswig-Holstein. Wer hat den Preis verdient?

ISEGRIM ERHITZT DIE GEMÜTER

Der Wolf erobert sich gegenwärtig in Deutschland eine Region nach der anderen zurück. Im Juni war es im Spessart so weit, dem Mittelgebirge zwischen Bayern und Hessen. Doch Isegrims Rückkehr löst nicht nur Freunde, sondern auch Ängste aus. Wie lässt sich das Heimatrecht der Wölfe verwirklichen?

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